Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 den Spracherwerb für Geflüchtete. Die Sprachkurse mit 300 Unterrichtseinheiten (UE) finden jeweils mit vier bis fünf UE an vier bzw. fünf Tagen die Woche statt.
Ziele der Förderung:
- Die gesellschaftliche und arbeitsmarktbezogene Teilhabe zu unterstützen und damit die aktuelle Situation der Geflüchteten zu verbessern sowie ihre Orientierung zu begleiten
- Den grundlegenden Spracherwerb und dadurch die Kommunikation zwischen Geflüchteten und in Deutschland Lebenden zu ermöglichen und zu verbessern
- Übergänge in Angebote zum Nachholen von Schulabschlüssen, Ausbildungen oder Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten
Zielgruppe:
Die Maßnahmen stehen unabhängig vom rechtlichen Status und Sprachniveau grundsätzlich allen Geflüchteten offen, die nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs, einem berufsbezogenen Sprachkurs (DeuFöV) oder einem anderen Sprachförderangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verpflichtet sind. Eine Teilnahme von EU-Bürger*innen ist ausgeschlossen.
Mehr Informationen finden Sie in diesem Infoblatt. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular, das Sie hier herunterladen können.
Gefördert durch das Land Niedersachsen