Rücktritt von Sprachkursen
Bei den Rücktrittsbedingungen gibt es eine Sonderregelung für Fremdsprachenkurse:
Stellt sich am ersten Kursabend (bei Beginn des Kurses) heraus, dass ein/eine quereinsteigende Teilnehmer*in unter- bzw. überfordert ist, erhält sie/er auf Wunsch eine Einstufungsempfehlung der jeweiligen Kursleitung für die richtige Kursstufe. Sollte eine Ummeldung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmer*in die Gebühr zurück. Diese Sonderregelung gilt nur, wenn Sie innerhalb von zwei Werktagen nach dem 1. Kursabend Kontakt mit der Geschäftsstelle in der Stadtstraße aufnehmen.
Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.