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Deutsch verbindet

Integrationskurse

Integrationskurse sind ein Basisangebot für den Einstieg in die deutsche Sprache und für die Förderung der Integration von Migrant*innen im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Dies soll erreicht werden durch die Vermittlung

  • von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache bis zum angestrebten Niveau einer selbständigen Sprachverwendung (Niveau B1)
  • von Wissen zur Alltagsorientierung
  • von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Ein Integrationskurs wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und besteht aus

  • aus einem Sprachkurs mit maximal 600 Unterrichtseinheiten (UE), die in sechs Modulen à 100 UE angeboten werden. Alle Teilnehmer*innen müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Die Testergebnisse bilden die Basis für die Wahl des geeigneten Einstiegsmoduls. Gegebenenfalls wird der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen (z.B. Alphabetisierung, Jugendintegrationskurs oder Integrationskurse mit Kinderbetreuung).
  • dem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten zu Themen wie die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens und Werte in der Gesellschaft.

Der Sprachkurs endet mit dem Deutsch-Test für Zuwander*innen (DTZ) auf das Niveau B1 GER sowie dem Test "Leben in Deutschland" als Abschluss des Orientierungskurses.

Weitere Informationen zu den Integrationskursen finden Sie auch auf der Web-Site des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de.

Teilnehmen können

  • Spätaussiedler*innen sowie neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
  • Ausländer*innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger*innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche
  • Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
  • arbeitsmarktnahe Asylbewerber*innen mit unklarer Bleibeperspektive, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind und sich seit mindestens drei Monaten gestattet in Deutschland aufhalten.

Erste Anlaufstelle für neu zuwandernde Migrant*innen ist in der Stadt Hannover und in den Umlandgemeinden die zuständige Ausländerbehörde. Sind Sie bei dem Jobcenter Region Hannover gemeldet, können Sie auch Ihre Sachbearbeiter*in auf das Angebot der Integrationskurse ansprechen.

Wenn Ihnen die Ausländerbehörde oder das Jobcenter eine Berechtigung zum Integrationskurs ausgestellt hat, können Sie gerne telefonisch einen Termin zur Registrierung und Einstufung vereinbaren.

Gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat

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