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Anmelde- und Geschäftsbedingungen

Anmelde- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Bildungsvereins, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden, wenn nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Login-Homepage des Bildungsvereins). Erklärungen des Bildungsvereins genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist i. d. R. auf folgenden Wegen möglich:

  1. im Internet über das Anmeldeformular mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und Angabe der Veranstaltungsnummer, des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und der Telefonnummer. Ermäßigungsnachweise müssten Sie uns dann per Fax/Post oder als Scan per E-Mail zukommen lassen (s. auch Abschnitt Ermäßigung). 
  2. telefonisch und per E-Mail (an info@bildungsverein.de) dann, wenn Sie bereits Teilnehmer*in beim Bildungsverein waren, das Lastschriftverfahren praktiziert und das SEPA-Mandat bis auf Widerruf erteilt wurde und sich Ihre Kontoverbindung nicht geändert hat. 
  3. persönlich in unserem Büro in der Stadtstr. 17 (Südstadt)
    Die Öffnungszeiten finden Sie hier.
  4. durch Brief mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und Angabe der Veranstaltungsnummer, des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und der Telefonnummer. 
  5. durch Fax unter der Nummer 0511 / 338 798 42 mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und den Angaben wie bei 1. 

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier herunterladen oder sich per E-Mail zusenden lassen.

Vor der Anmeldung zu einem Selbstzahler*innen-Deutschkurs empfehlen wir Ihnen, sich zu einer kostenfreien Einstufung im Rahmen unserer Deutschberatung anzumelden. 

Eine Anmeldung zu Integrations-, Berufssprach- oder Flüchtlingskursen ist nur nach persönlicher Beratung möglich.

Für Lehrgänge gelten i. d. R. besondere Vertragsbedingungen. Die Anmeldung ist nur mittels der jeweiligen Anmeldeverträge verbindlich. 

3. Teilnehmer*innengebühren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, buchen wir den Teilnahmebeitrag ca. 3 Werktage vor Kursbeginn von Ihrem Konto ab. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung des Kontos, da wir sonst eine erhöhte Gebühr berechnen müssen.

Wenn Sie Barzahlung wünschen, muss der Betrag mit der Anmeldung gezahlt werden. Eine Überweisung des Teilnahmebeitrages ist nicht möglich.

4. Ermäßigung

Für die Angebote werden i.d.R. für einzelne Zielgruppen Ermäßigungen gewährt. Die ermäßigten Gebühren sind bei der Veranstaltungsankündigung genannt. Ist keine Ermäßigung angegeben, ist das Angebot nicht ermäßigungsfähig. Werden Kurse durch Dritte erstattet, so wird die volle Gebühr in Anrechnung gebracht. 

Ermäßigungen können nur unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt werden. Eine Ermäßigung erhalten:

  • Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen (der Internationale Studentenausweis wird nicht akzeptiert; keine beurlaubten und keine Fern- und Promotionsstudent*innen und Studierende oder Schüler*innen, die einen Beruf ausüben),  
  • Arbeitslosengeldempfänger*innen (es muss der Bescheid vorgelegt werden - die Besucherkarte reicht nicht!), Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und ALG II-Empfänger*innen gegen entsprechenden Nachweis. 
  • Inhaber*innen der Hausmarke, Ehrenamtskarte oder der Juleica bekommen eine Ermäßigung von € 10,-- pro Veranstaltung. Ein Nachweis ist vorzulegen. 

Besondere Ermäßigungen für den ­Hannover-Aktiv-Pass sind in den Kursankündigungen extra ausgewiesen und auf eine Veranstaltung pro Person und Quartal begrenzt. Weitere Beschränkungen bleiben vorbehalten. Grundsätzlich kann diese Ermäßigung nur so lange gewährt werden, wie die Finanzmittel der Stadt Hannover zur Verfügung stehen. 

Anmeldungen mit dem Wunsch auf Ermäßigung, aber ohne entsprechenden Nachweis, werden wie Vollzahler*innen behandelt. Werden Ermäßigungsnachweise erst vorgelegt, wenn die Zahlung bzw. Abbuchung bereits getätigt ist, erheben wir für die Rückerstattung des Differenzbetrages eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,--. Eine Erstattung ist nur bis spätestens vier Wochen nach Beginn der Veranstaltung möglich. 

5. Ratenzahlung

Die Möglichkeit einer Ratenzahlung ist nicht vorgesehen, es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung im Ankündigungstext. 

6. Quittung / Teilnahmebescheinigung

Wer sich nicht persönlich im Büro angemeldet hat, bekommt seine Quittung per E-Mail zugesendet oder durch die Dozenten*innen ausgehändigt. Zusammen mit dem Ankündigungstext in unserem Programmheft kann sie gegenüber dem Finanzamt als Nachweis dienen, dass es sich im speziellen Fall um absetzbare Werbungskosten handelt. Durch Unterschrift der Kursleitung auf der Quittung wird die Teilnahme am Ende der Veranstaltung bestätigt. Für darüber hinaus im Büro ausgestellte Teilnahmebescheinigungen wird eine aufwandsbezogene Gebühr berechnet. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn mindestens eine Teilnahmequote von 70 % erreicht wurde. 

7. Benachrichtigung

Wenn wir von Ihnen eine aktuelle E-Mail-Adresse haben, bekommen Sie von uns drei Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Kurserinnerung. Bei Bildungsurlauben erhalten die Teilnehmer*innen spätestens eine Woche vor Beginn schriftlich eine Bestätigung (per Post bzw. per E-Mail). 

8. Veranstaltungszeiten

Kurse finden ab dem angegebenen Termin am jeweiligen Wochentag statt - i. d. R. auch in den Schulferien, jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen. Muss ein Termin ausfallen, wird er nachgeholt. Kann ein/e Teilnehmer*in den angebotenen Nachholtermin nicht wahrnehmen, ist dies kein Erstattungsgrund. 

9. Kursabsage bzw. Veränderungen gegenüber der Ausschreibung

Die Veranstaltungsankündigung enthält die Angabe der Mindestteilnehmer*innenzahl. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen abzusagen, bei denen die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird. Wenn eine Veranstaltung ausfallen muss, werden Sie vom Bildungsverein informiert. 

Der Bildungsverein kann ferner Angebote ganz oder teilweise absagen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der Bildungsverein nicht zu verantworten hat (z.B. kurzfristiger Ausfall einer Dozent*in wegen Krankheit, technische Probleme wie Heizungsausfall, Pandemie), nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden Sie unverzüglich vom Bildungsverein informiert.

Vorab entrichtete Teilnehmergebühren werden vom Bildungsverein innerhalb von fünf Werktagen nach der Absage zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Für ausgefallene Veranstaltungen erstattet der Bildungsverein grundsätzlich keine Fahrt- und Übernachtungskosten. 

In Einzelfällen kann es passieren, dass eine Veranstaltung nicht am angegebenen Ort stattfinden kann. Die Teilnehmenden werden darüber vorher informiert. Eine solche Ortsverschiebung innerhalb Hannovers ist nach Ablauf der Stornierungsfrist kein Abmeldegrund. 

Ein Wechsel der Kursleitung (bei gleichwertiger Qualifikation) ist kein Rücktrittsgrund. Dies gilt auch, wenn sich Kurse z. B. durch Krankheit der Kursleitung um bis zu zwei Wochen pro Trimester verschieben. 

10. Rücktritt/Erstattung

Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann eine Anmeldung storniert werden und wir erstatten den vollen Teilnahmebeitrag bzw. stornieren die Abbuchung. 

Bei späteren Absagen erfolgt keine Erstattung (auch bei Krankheit, Visaproblemen etc.). 

Generell gilt: Der Rücktritt von einer Bildungsveranstaltung muss schriftlich (z. B. per E-Mail, Fax, Post) erklärt werden. Eine Übertragung von bereits gezahlten Kursgebühren in ein anderes Trimester ist nicht möglich. 

Wird durch den/die Teilnehmer*in ein/e Ersatzteilnehmer*in gestellt, ist eine Umschreibung problemlos möglich. Eine evtl. vorliegende Ermäßigungsberechtigung muss erneut nachgewiesen bzw. eine evtl. Differenz nachgezahlt werden. 

In Einzelfällen kann auch durch den Bildungsverein ein/e Ersatzteilnehmer*in von einer Warteliste gestellt werden, hierfür erheben wir für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,--. Ausgenommen von der Ersatzteilnehmer*innen-Regelung sind Fortbildungen.

Rücktritts-/Kündigungs-Sonderregelungen 

Bei den Rücktrittsbedingungen gibt es folgende Sonderregelung für Fremdsprachenkurse: 

Stellt sich am ersten Kursabend (bei Beginn des Kurses) heraus, dass eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer unter- bzw. überfordert ist, erhält sie/er auf Wunsch eine Einstufungsempfehlung der jeweiligen Kursleitung für die richtige Kursstufe. Sollte eine Ummeldung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmer*in die Gebühr zurück. Diese Sonderregelung gilt nur, wenn Sie innerhalb von zwei Werktagen nach dem 1. Kursabend Kontakt mit der Geschäftsstelle in der Stadtstr. 17 aufnehmen. 

Für Aus- und Fortbildungen sowie Prüfungen gelten abweichende Bedingungen. Den Teilnehmer*innen werden bei der Anmeldung die abweichenden Rücktritts- bzw. Kündigungsregelungen ausgehändigt bzw. zugesandt.

Bei Veranstaltungen mit mehr als insgesamt 200 Unterrichtsstunden räumen wir der/dem Teilnehmer*in ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, wenn er/sie  

  • aus der Region Hannover verzieht, 
  • belegen kann, dass er/sie längerfristig erkrankt ist, 
  • seine/ihre Arbeitsstelle verloren hat. 

11. Widerruf nach Fernabsatzgesetz

Bei Anmeldungen mit Fernkommunikationsmitteln besteht ein Widerrufsrecht bis zu 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Liegt der Kursbeginn bereits innerhalb der Widerrufsfrist, werden anteilige Gebühren berechnet. .

Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem 

Bildungsverein
Soziales Lernen und Kommunikation e. V.
Stadtstr. 17
30159 Hannover

Tel.: 0511 344 144
Fax: 0511 338 798 42
E-Mail: info@bildungsverein.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung

12. Datenschutz

Wer sich anmeldet, ist mit der elektronischen Datenerfassung im Anmeldeprogramm des Bildungsvereins einverstanden. Die Daten werden nur intern verwendet und nicht weitergegeben. 

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO vom 27.04.2016) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG vom 30.06.2017). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Teilnehmer*innen ist es nicht gestattet, audio-visuelle Mitschnitte des Unterrichts zu machen, es sei denn, alle Anwesenden stimmen zu.

13. Haftung

Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Garderobe und anderen Gegenständen auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer des Aufenthalts in den Räumen des Bildungsvereins wird nicht übernommen. 

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. 

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